Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Ausbildung zum/zur Erzieher*in in Sachsen zu absolvieren:
1. Abgeschlossene Berufsausbildung (einschlägig*)
2. Abgeschlossene Berufsausbildung (nicht einschlägig**) + mindestens 2 Jahre Berufstätigkeit im Beruf
3. Abgeschlossene Berufsausbildung (nicht einschlägig**) + mindestens einjährige Tätigkeit im sozialen Bereich
4. Abgeschlossenes Fachabitur (Fachoberschule für Gesundheit und Soziales)
5. Abitur oder Fachabitur + mindestens 6-wöchige Tätigkeit im sozialen Bereich
außerdem:
- eine gesundheitliche Eignung
- erweitertes Führungszeugnis
* einschlägige Berufsabschlüsse:
- Altenpflegerin/Altenpfleger
- Ergotherapeutin/Ergotherapeut
- Familienpflegerin/Familienpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
- Hebamme und Entbindungspfleger
- Logopädin/Logopäde
- Motopädin/Motopäde
- Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger5
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent
- Staatlich geprüfte Sozialbetreuerin/Staatlich geprüfter Sozialbetreuer
- Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich anerkannter Sozial-
pädagogischer Assistent
- Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer
- höherwertige Abschlüsse (Fachhochschule, Hochschule) mit förderlicher (pädagogischer) Orien
tierung im Erst- und/oder Zweitfach, z. B. Erste Staatsprüfung für die Lehrämter an Grund,-
Mittel- und Förderschulen sowie für die Höheren Lehrämter an Gymnasien und berufsbilden-
den Schulen
** nicht einschlägige Berufsabschüsse: alle anderen Berufsabschlüsse/ Studienabschlüsse